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Entschädigungsforderung des Brokers für einen russischen CFD (Differenzkontrakt)

Der britische Finanzombudsmann hat Interactive Brokers (IB) angewiesen, einen Anleger zu entschädigen, der in einen russischen CFD (Differenzkontrakt) investiert hatte. In diesem Fall handelte es sich um einen CFD auf 10.000 Stammaktien der Sberbank. Interactive Brokers weigerte sich, die Position zu schließen, da die zugrunde liegenden Sberbank-Aktien, die Interactive Brokers zur Deckung des CFD-Kontrakts erworben hatte, nicht gehandelt werden konnten. Ab März 2022 erhöhte IB die für die Position erforderliche Margin auf 100 %. Bis August 2024 beliefen sich allein die für die Position angefallenen Zinsen auf rund 12.000 US-Dollar. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) führte 2018 eine Margin-Close-Out-Regel ein, die besagt, dass CFD-Anbieter Positionen schließen müssen, sobald der Nettoinventarwert im Konto des Anlegers auf 50 % der erforderlichen Margin sinkt. Der britische Finanzombudsmann entschied, dass Interactive Brokers (IB) die Berechnung von Zinsen und ...

Entschädigung von Brokern bei gescheiterter ADR-Umwandlung

Viele Anleger konnten ihre russischen ADRs nicht erfolgreich umwandeln, da ihr westlicher Broker die Anträge zu langsam bearbeitete. Nun verzeichnen wir erste Fälle, in denen Schiedsgerichte Anleger für diese Fehler entschädigen. Uns sind Fälle bekannt, die in den Niederlanden beigelegt wurden und in denen der Broker den vollen Kaufpreis der ADRs sowie den Verbleib im Besitz der ADRs als Entschädigung für die verspätete Bearbeitung eines Antrags auf Umwandlung der ADRs in russische Aktien erstattete. Auch in Großbritannien gibt es Fälle, in denen der Financial Ombudsman eine Entschädigung für die verspätete Bearbeitung eines Antrags auf Umwandlung von Gazprom-ADRs durch Interactive Brokers anordnete (siehe https://www.financial-ombudsman.org.uk/decision/DRN-5538810.pdf). Wir sind der Ansicht, dass die Entschädigung deutlich höher hätte ausfallen können, wenn der Anleger die Fakten umfassender dargelegt hätte (z. B. die gesetzliche Frist von drei Jahren für die Geltendmachung nicht ausg...