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Möglicher Umtausch russischer Fremdwährungsanleihen in Rubel-Anleihen

Artikel 6 des kürzlich verabschiedeten Gesetzes Nr. 514-FZ vom 28. Dezember 2025 „Über Änderungen des Bundesgesetzes „Über Gesellschaften mit beschränkter Haftung“ und bestimmter Rechtsakte der Russischen Föderation“ erlaubt es russischen Emittenten, bis Ende 2026 Anleihen, die in Währungen von Ländern begeben wurden, die nach russischem Recht als unfreundlich gelten, in Rubel-Anleihen umzutauschen. Der Umtausch erfolgt zum offiziellen Wechselkurs, der von der Zentralbank Russlands am Tag der Umtauschentscheidung festgelegt wird. Andere Aspekte der Anleihen, wie beispielsweise die Laufzeiten, bleiben unverändert. Das Gesetz ist hier abrufbar: http://actual.pravo.gov.ru/content/content.html#pnum=0001202512280026