Die NSD verlängerte die Gebührenbefreiung nicht
Kurz nachdem die NSD (die russische Zentralverwahrstelle für Wertpapiere) von der EU auf die Sanktionsliste gesetzt wurde, begann sie mit dem Gebührenverzicht. Dies sollte bestimmte Transaktionen (wie die Umwandlung von Hinterlegungsscheinen in Stammaktien) ermöglichen, ohne dass an die sanktionierte NSD Gebühren zu entrichten waren. Diese Gebührenbefreiung galt bis zum 31. Dezember 2025 und wurde seither (noch?) nicht verlängert (siehe https://www.nsd.ru/en/tariffs/ ). Wir hatten bereits darauf hingewiesen, dass russische Wertpapiere in Typ-C-Konten (einschließlich der den Hinterlegungsscheinen zugrunde liegenden Stammaktien) an die NSD zurückübertragen wurden, nachdem diese nach den OFAC-Sanktionen vorübergehend aus der Verwahrkette ausgeschlossen war (siehe Dekret 840 vom 2. Oktober 2024, das nicht verlängert wurde). Dies bedeutet leider, dass die NSD für die Übertragung von Wertpapieren aus den Konten der Depotbanken und ausländischen Nominee-Inhaber erneut Gebühren erheben kann. D...