Posts

Posts mit dem Label "ESO" werden angezeigt.

„Freundliche“ Aktionäre der zypriotischen Rusagro-ADRs können bis Ende 2026 eine direkte Beteiligung an der russischen Rusagro-Gesellschaft beantragen.

Für verschiedene russische Unternehmen wurden die Aktionärsrechte der westlichen Holdinggesellschaft gemäß dem ESO-Gesetz (ESO steht für „Economically Significant Organization“ – wirtschaftlich bedeutende Organisation; das entsprechende Gesetz ist Bundesgesetz Nr. 470-FZ vom 04.08.2023 „Über die Besonderheiten der Regelung von Unternehmensbeziehungen in wirtschaftlich bedeutenden Organisationen“) ausgesetzt. Normalerweise haben Aktionäre der westlichen Holding anschließend drei bis vier Monate Zeit, um die Übertragung von Anteilen an der russischen Gesellschaft zu beantragen. Für Rusagro endete diese Frist am 28. Dezember 2024. Im Juli 2025 wurden neue Änderungen des Bundesgesetzes Nr. 470-FZ verabschiedet.  Die neu eingeführten Absätze 20–22 von Artikel 7 ermöglichen es Russen und Investoren aus Russland-freundlichen Ländern, bis zum Ende der Aussetzung der Gesellschaftsrechte der westlichen Holdinggesellschaft Anteile an der wirtschaftlich bedeutenden Organisation zu erwerben. Di...