„Freundliche“ Aktionäre der zypriotischen Rusagro-ADRs können bis Ende 2026 eine direkte Beteiligung an der russischen Rusagro-Gesellschaft beantragen.

Für verschiedene russische Unternehmen wurden die Aktionärsrechte der westlichen Holdinggesellschaft gemäß dem ESO-Gesetz (ESO steht für „Economically Significant Organization“ – wirtschaftlich bedeutende Organisation; das entsprechende Gesetz ist Bundesgesetz Nr. 470-FZ vom 04.08.2023 „Über die Besonderheiten der Regelung von Unternehmensbeziehungen in wirtschaftlich bedeutenden Organisationen“) ausgesetzt.

Normalerweise haben Aktionäre der westlichen Holding anschließend drei bis vier Monate Zeit, um die Übertragung von Anteilen an der russischen Gesellschaft zu beantragen. Für Rusagro endete diese Frist am 28. Dezember 2024.

Im Juli 2025 wurden neue Änderungen des Bundesgesetzes Nr. 470-FZ verabschiedet.  Die neu eingeführten Absätze 20–22 von Artikel 7 ermöglichen es Russen und Investoren aus Russland-freundlichen Ländern, bis zum Ende der Aussetzung der Gesellschaftsrechte der westlichen Holdinggesellschaft Anteile an der wirtschaftlich bedeutenden Organisation zu erwerben. Dies ist für Russen verpflichtend.

Rusagro beantragte beim Moskauer Gericht eine Verlängerung dieser Frist bis zum 31. Dezember 2026 (siehe Antrag vom 18. November 2025; https://kad.arbitr.ru/Card/ba4ee5c8-64e4-47b3-8734-183da7d7dae0), die am 11. Dezember 2025 bewilligt wurde. Somit können Russen und Aktionäre aus Russland-freundlichen Ländern nun bis zum 31. Dezember 2026 Anteile an der russischen Tochtergesellschaft von Rusagro erwerben, auch wenn sie die ursprüngliche Frist verpasst haben.

 Aktionäre aus Ländern mit russlandfeindlichen Beziehungen haben die Möglichkeit, ihr Bezugsrecht für Aktien von Rusagro Russia auf eine russische Person oder ein russisches Unternehmen zu übertragen. Dieses Recht kann dann bis Ende Dezember 2026 geltend gemacht werden.

Weitere Informationen und die erforderlichen Formulare finden Sie auf der Website von Rusagro: https://www.rusagrogroup.ru/en/investors/news-events/press-releases/single-view/article/1421/

Es bleibt abzuwarten, ob weitere Unternehmen eine Verlängerung dieser Frist beantragen werden. Viele Aktionäre von Evraz PLC haben die Frist für die Aktienverteilung an Evraz NTMK (Evraz Russia) verpasst.