Lobbyerfolg: Ausnahme von EU-Transaktionsverbot für Sberbank, VTB und andere Banken wegen Dividendenzahlungen

Im vergangenen Jahr verhängte die EU ein Transaktionsverbot gegen mehrere russische Banken, darunter die Sberbank (siehe Artikel 5h der Verordnung (EU) 833/2014). Nach Inkrafttreten des Transaktionsverbots nahm EAHCISS Kontakt zum Leiter der Abteilung für Finanzsanktionen der Europäischen Kommission auf (https://news.eahciss.org/2025/07/impact-of-eu-sanctions-on-eu-investors.html).

Der Schriftwechsel erstreckte sich über mehrere Monate, in denen wir unseren Antrag auf Aufnahme einer Ausnahme für „vorvertragliche Vereinbarungen“ wiederholt und erläuterten. Im April 2026 wurde diese Ausnahme in die EU-Sanktionsverordnung aufgenommen (gemäß Artikel 1 Absatz 22 der Verordnung (EU) 2026/506 des Rates vom 23. April 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren).

Die Aktionärsvereinbarung ist ein solcher vorvertraglicher Vertrag, der die rechtliche Grundlage für die Zahlung von Dividenden durch ein Unternehmen schafft, das dem Transaktionsverbot unterliegt.