X5 hat die obligatorische Umwandlung der X5 Global Hinterlegungsscheinen in Niederländische Hinterlegungsscheinen weitgehend abgeschlossen

X5 Niederlande hat die Anleger darüber informiert, dass BNY die obligatorische Umwandlung der X5 Global Hinterlegungsscheinen in Niederländische Hinterlegungsscheinen unterstützt hat. Aktionäre, die an der Aktienverteilung von X5 Russland teilgenommen haben, sind nun nicht mehr berechtigt, Aktien von X5 Niederlande zu besitzen. Anleger können selbst erklären, dass sie nicht an der Aktienverteilung von X5 Russland teilgenommen haben und dadurch (über Niederländische Hinterlegungsscheinen) qualifizierte Aktionäre von X5 Niederlande werden. Nur qualifizierte Aktionäre können Hinterlegungsscheine übertragen und an der geplanten Barausschüttung teilnehmen. Weitere Informationen finden Sie hier: https://x5.com/wp-content/uploads/2026/03/stage-one-announcement_final.pdf