Aktualisierung zur Aktienverteilung von Rusagro

Wir berichteten bereits über die verlängerte Frist (bis zum 31. Dezember 2026) für die Aktienverteilung von Rusagro (https://news.eahciss.org/2026/02/friendly-shareholders-of-cypriot.html?m=1).

In unserem vorherigen Beitrag erläuterten wir auch unsere rechtliche Einschätzung, wonach Inhaber von Hinterlegungsscheinen aus Ländern mit russlandfeindlichen Beziehungen während der verlängerten Frist nicht berechtigt sind, an der Aktienverteilung teilzunehmen.

Rusagro bestätigte gegenüber EAHCISS, dass sie diese Rechtsauslegung teilen:

„Gemäß Absatz 21 von Artikel 7 [des Bundesgesetzes 470-FZ vom 4. August 2023] haben Einwohner russlandfeindlicher Länder kein Recht, Aktien der PJSC Rusagro Group zu erhalten.“

 In allen von Rusagro veröffentlichten Dokumenten (https://www.rusagrogroup.ru/en/investors/news-events/press-releases/single-view/article/1421/) scheint Rusagro jedoch dieselben Kriterien wie in der ersten Phase der Aktienplatzierung anzuwenden und erweckt den Eindruck, dass Inhaber von Hinterlegungsscheinen aus russlandfeindlichen Ländern tatsächlich Aktien der PJSC Rusagro Group beantragen können. In der Praxis bedeutet dies möglicherweise, dass Anträge von Inhabern von Hinterlegungsscheinen aus russlandfeindlichen Ländern genehmigt werden, wofür uns einige Hinweise vorliegen.

Bevor Inhaber von Hinterlegungsscheinen aus russlandfeindlichen Ländern in die Beauftragung einer russischen Vertretung und in Kosten für russische Notare und Übersetzer investieren, sollten sie das Risiko einer Ablehnung abwägen, da sie möglicherweise nicht rechtlich zur Aktienverteilung berechtigt sind.

Inhaber von Hinterlegungsscheinen aus Ländern mit russlandfeindlichen Beziehungen können auch die Übertragung ihrer Bezugsrechte an der PJSC Rusagro Group auf ein russische Personen in Betracht ziehen.

Angesichts der Komplexität des Verfahrens und der Notwendigkeit, mit russischen Notaren und Übersetzern vor Ort zusammenzuarbeiten, empfehlen wir dringend, sich an einen russischen Vertreter zu wenden und die Vorbereitungen so früh wie möglich zu beginnen. EAHCISS hat gute Erfahrungen mit Irina Sibirina von www.itlektis.ru und Magenta Legal (www.magenta.legal) gemacht. Beide sind Mitglieder von EAHCISS.

Wenn Sie an einem Webinar zu diesem Thema interessiert sind, lassen Sie es uns bitte wissen. Bei ausreichendem Interesse organisieren wir gerne ein Webinar.